|
26. |
Canon behält sich das Recht vor, eine Teilnahme zu verweigern oder den vollen Wert eines Preises zurückzufordern, wenn Canon der Ansicht ist, dass ein Missbrauch oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen dieses Wettbewerbs vorliegt. |
27. |
Canon haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die einem Teilnehmer im Rahmen dieses Wettbewerbs widerfahren. Kein Teil dieser Teilnahmebedingungen beschränkt oder schließt jedoch die Haftung des Veranstalters für fahrlässig von seinen Mitarbeitern oder Auftragnehmern verursachte körperliche Verletzungen oder Todesfälle aus. |
28. |
Bei Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung oder Umsetzung der Regeln zu einem Sachverhalt in Verbindung mit diesem Wettbewerb ist die Entscheidung der Leitung des Veranstalters dieses Programms endgültig, und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
29. |
Jegliche Steuern oder Abgaben, die von der örtlichen Regierung einem einzelnen Teilnehmer aufgrund seiner Teilnahme am Programm auferlegt werden, werden vom Veranstalter (oder seiner örtlichen Tochtergesellschaft, falls zutreffend) erstattet. |
30. |
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Namen der Teilnehmer, deren Herkunftsland sowie die Präsentation, mit der sie ihre Teilnahme erworben haben, nach dem Enddatum des Programms zu veröffentlichen. Wünscht der Teilnehmer nicht, dass solche Angaben veröffentlicht werden, muss er dies dem Veranstalter bei der Bekanntgabe der Zulassung mitteilen. |
31. |
Die Einsender gestatten dem Veranstalter und seinen Delegierten außerdem, sie zum Zwecke der Verwaltung oder bezüglich einer weiteren Verwendung des für das Programm eingereichten Bildmaterials zu kontaktieren. |
32. |
Der Preis ist nicht übertragbar und kann nicht durch Bargeld- oder Guthabenalternativen ersetzt werden. Sollte der angebotene Preis (oder Teile davon) aufgrund höherer Gewalt nicht verfügbar sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Programm zu ändern. |
33. |
Der Veranstalter verstößt nicht gegen diese Bedingungen und haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen, wenn diese Verzögerungen oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Überschwemmungen, pandemische Embargos (u.a. als Folge von oder in Verbindung mit Covid-19, ob direkt oder indirekt), Krieg, Kriegshandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Handlungen, Aufstände, Unruhen, zivile Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsunruhen, höhere Gewalt oder Handlungen, Unterlassungen oder Verzögerungen bei Handlungen durch eine Regierungsbehörde („Höhere Gewalt“). |
34. |
Jede abgelehnte oder nicht beanspruchte Zulassung kann nach dem absoluten und alleinigen Ermessen des Veranstalters an andere Bewerber übertragen werden. |