CANON. NATÜRLICH NACHHALTIG.

Das Rücknahmeangebot für Altgeräte sowie Tinten-und Tonerkartuschen mit einem Chip von Canon.

Neues in Sachen Nachhaltigkeit

Die seit dem 1. Januar 2022 geltende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Elektro G3) verpflichtet Erstinverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten – also Hersteller, Importeure und große Händler –, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Gleichzeitig nimmt es aber auch Nutzer und Verbraucher in die Pflicht, die von ihnen erworbenen oder genutzten Geräte und Komponenten dieser fachgerechten Entsorgung ordentlich zuzuführen und die Kosten für den Transport oder die Abholung zu übernehmen.

Die Entsorgung ist für Canon direkt und ohne großen Aufwand umsetzbar, denn wir arbeiten bereits seit vielen Jahren nachhaltig und ähnlich der nun geltenden gesetzlichen Vorlage.

Unsere Unternehmensvision, nach der Kyosei-Philosophie zu arbeiten, d. h. gemeinsam für das Allgemeinwohl zu leben und zu arbeiten, prägt uns und unser Umweltbewusstsein. Wir minimieren die Auswirkungen unserer Tätigkeiten und die unserer Kunden auf die Umwelt, indem wir Materialien länger verwenden und die Abfallmenge durch eine Umstellung der Materialverwendung in unseren Produkten, Verbrauchsmaterialien, Verpackungen und Tätigkeiten verringern. Ebenso betreiben wir seit langem erfolgreich die Rücknahme von Toner- und Tintenkartuschen sowie das Recycling und Refurbishing unserer eigenen Altgeräte.

Das dieses Gesetz nun diese Aktionen für alle Anbieter und Hersteller von elektronischen Geräten regelt, begrüßen wir sehr.

Der Nachhaltigkeitsansatz von Canon

DIE NOVELLE ELEKTRO G3

Das Elektrogesetz (Elektro G) ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. 2005 erstmals in Kraft getreten, wurde es Ende 2015 (Elektro G2) und dann im Januar 2022 erneuert (Elektro G3). Das Elektrogesetz gilt nur in Deutschland, da jedes Land der EU die WEEE-Vorlage in eigener Gesetzgebung umgesetzt hat.

Die Produkte

Betroffen sind elektrische oder elektronische Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder benötigen bzw. sie erzeugen, übertragen oder messen. Das gilt für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung bis 1.500 Volt. Elektro- und Elektronikgeräte werden in die beiden Kategorien B2C (Consumerprodukte) und B2B (Businessprodukte) unterschieden sowie in Produktkategorien und Gerätearten.

Die Verpflichtungen

Hersteller, Importeure und Vertreiber aus dem In- und Ausland, die diese Geräte erstmals in den Verkehr bringen, sind verpflichtet sich bei der Gemeinsamen Stelle Stiftung EAR zu registrieren, bevor sie Elektrogeräte in Deutschland vertreiben.

Für B2B-Produkte muss eine Glaubhaftmachung der professionellen Eigenschaften erfolgen und ein Rücknahmekonzept vorgelegt werden. Für B2C-Geräte muss dazu jährlich eine finanzielle Garantiesicherheit nachgewiesen werden. Im Rahmen einer aktiven Registrierung müssen u. a. regelmäßige Mengenmeldungen durchgeführt und Verbraucherinformationen bereitgestellt werden. Die Produkte müssen korrekt gekennzeichnet sowie die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung der hergestellten oder importierten Altgeräte sichergestellt sein.

Die Kosten

Mit der Registrierung und der Verwaltung der entsprechenden Prozesse sind Kosten verbunden, die die Gemeinsame Stelle erhebt und die von allen Beteiligten zu unterschiedlichen Teilen zu tragen sind. B2C-Hersteller müssen jährlich eine finanzielle Garantiesicherheit für den Insolvenzfall einrichten. Hersteller und Importeure müssen die Aufwände für Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Ebenso die Kosten für das Management der administrativen Tätigkeiten und die Sicher-stellung der Produkteigenschaften. Große Händler müssen die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten finanzieren. Der Endkunde und Nutzer dieser Geräte übernimmt die Kosten für die ordnungsgemäße Verpackung und die Abgabe bzw. die Lieferung an die entsorgende Stelle.

Den gesamten Gesetzestext können Sie hier lesen

DAS RÜCKNAHMEANGEBOT VON CANON

Unglaublich kundenorientiert

Das Rücknahmeangebot von Canon gilt für alle von uns in Umlauf gebrachten elektronischen Geräte. Angefangen bei der kleinsten Tintenkartusche bis hin zum großen Drucksystem ist alles, was sich mit handelsüblichem Transportaufwand bewerkstelligen lässt, im Rücknahmeangebot enthalten. Für Großanlagen, Produktionsstraßen etc. gibt es individuelle Lösungen. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne. Neben dem positiven Aspekt für unsere Umwelt wirkt sich das Rücknahmeangebot auch vorteilhaft auf die Innovationsbereitschaft unserer Kunden aus. Wir bereiten den Weg für eine nachhaltige und einfache Umstellung veralteter Technik auf neue hybride und cloudbasierte Arbeitsstandards.

Unsere Recycling- und Rücknahmeaktivitäten stellen wir Ihnen nun im Einzelnen vor.

Recycling- und Rücknahmeaktivitäten

Es ist uns sehr wichtig, sowohl unseren privaten und SOHO-Kunden als auch unseren Kunden aus Klein-, Mittel- und Großunternehmen die gleichen Chancen anzubieten.

Daher arbeiten wir bei unserem Angebot eng mit der REMONDIS Electrorecycling GmbH und der WEEE Return GmbH zusammen.

Grundsätzlich gilt dabei, dass wir die fachgerechte Entsorgung oder das Recycling übernehmen, Sie als Abfallerzeuger die Transportkosten übernehmen und dafür sorgen, dass uns die zu entsorgenden Produkte von allen personenbezogenen Daten befreit und ohne Batterien oder Leuchtmittel erreichen. Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Sammlung, dem ordnungsgemäßen Versand oder der Abholung Ihrer Geräte oder Kartuschen. Mehr dazu erfahren Sie im Bereich DIE RÜCKGABE.

Wir bieten Ihnen vier Produktkategorien im Rückgabeprozess an:

Tonerkartuschen sowie Resttonerbehälter

In unserem bereits bestehenden Recyclingprogramm werden die sogenannten All-in-one-Tonerpatronen in unserer Recyclinganlage in Frankreich behandelt und wiederverwertet. Je nach Menge der Rückgaben können von unseren Kunden Rücksende-Etiketten oder Sammelboxen angefordert werden. Auch die Tonerkartuschen mit elektronischen Chips können Sie uns zur Entsorgung oder Wiederverwertung anstehender Produkte einzeln oder gesammelt zurücksenden. Auch die Aufstellung von Sammelboxen kann über die REMONDIS Elektrorecycling GmbH organisiert werden.
Tonerkartuschen und Resttonerbehälter, die nicht als Elektrogerät bezeichnet sind, können – staubdicht verpackt – lokal als Verpackungsmüll entsorgt werden.

Tintenkartuschen und Tintenrestbehälter

Gleiches gilt für unsere Tintenkartuschen und Tintenrestbehälter. Auch hier können Sie uns die zur Entsorgung oder Wiederverwertung anstehenden Produkte einzeln oder gesammelt zurücksenden. Auch die Aufstellung von Sammelboxen kann über die WEEE Return organisiert werden.

Kleingeräte mit einem Gewicht von bis zu 20 Kg

Ein oder mehrere Canon Kleingeräte bis zu einem Gesamtgewicht von 20 kg können preiswert versendet oder an einer Rücknahmestelle an unseren Partner WEEE Return GmbH zur Entsorgung übergeben werden. Die Rücksende-Etiketten können Sie auf der Webpage unseres Partners anfordern, ebenso eine in der Nähe befindliche Rücknahmestation suchen. Wichtig ist dabei die ordnungsgemäße und transportsichere Verpackung. Außerdem müssen alle Akkus oder Batterien entfernt werden und die enthaltenen Datenträger sicher gelöscht oder zumindest von allen personenbezogenen Daten befreit werden. Die Altgeräte werden bei unserem Dienstleistungsunternehmen fachgerecht entsorgt.

Großgeräte mit einem Gewicht über 20 kg

Alle Großgeräte werden direkt vor Ort gegen Rechnung von einem Speditionspartner abgeholt. Der Abholungsauftrag kann telefonisch oder per Mail erfolgen. Das Abholavis wird regulär einen Tag vor Abholung mitgeteilt. Die Entnahme von Batterien und die Datenlöschung ist ebenso Voraussetzung wie bei den Kleingeräten. Die WEEE Return GmbH übernimmt die fachgerechte Entsorgung und die Abrechnung der Logistik direkt mit Ihnen.

Bei den HighSpeed-Inkjetdrucksystemen von Canon der Serien varioPRINT i(X), ColorStream und ProStream, sowie Rollentonerdrucksysteme, ist das Entsorgungskonzept einzelner Komponenten ein Teil der Projektrealisierung und wird entsprechend mit Ihnen als Kunde individuell kommuniziert. Weitere Fragen zum Ablauf des Entsorgungskonzepts dieser Produktgruppen können an Ihren Canon Ansprechpartner gestellt werden.

Sie haben Fragen zu einem der Prozesse?

DIE RÜCKGABE

Unglaublich einfach

Der Gesetzgeber verpflichtet uns als Hersteller zur korrekten Entsorgung oder Wiederverwertung unserer Produkte. Gleichermaßen regelt der Gesetzgeber auch, dass Ihnen als Abfallerzeuger ebenfalls Pflichten auferlegt werden.

Diese Pflichten sind im Einzelnen:

• Ihr Gerät dem ordnungsgemäßen Entsorgungsprozess zuzuführen
• Die eigenständige Rückgabe der Geräte an einer Sammelstelle oder die Übernahme der Kosten für den Transport zu einer Erstbehandlungseinrichtung der Entsorgung
• Die ordentliche, umweltgerechte Verpackung – speziell bei Tonerbehältern staubdicht
• Die Entnahme aller Batterien und Leuchtmittel vor Versand oder Abgabe
• Die Löschung aller personenbezogenen Daten auf enthaltenen Datenträgern

Beauftragen Sie eine Rücknahme von Canon Tintenkartuschen, Resttintenbehältern, Tonerkartuschen und/oder Resttonerbehältern

Rueckgabe-Prozess-Kartuschen

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